Schadenversicherung

Sollten Sie wider Erwarten eine versicherte Lieferung gewählt haben und die Ware beschädigt ankommen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Die gesetzliche Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen beträgt 30 Tage ab Lieferdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Anspruch nicht mehr möglich.

  • Prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt.
  • Falls die Sendung (möglicherweise) beschädigt ist, fertigen Sie beim Auspacken Fotos an.
  • Sollte die Ware tatsächlich beschädigt sein, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen.

Dies beugt Enttäuschungen bei der Geltendmachung eines Schadens vor. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.